Rechtsanwalt Michael Hauptfleisch


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Flugzeugverspätungen

Urteile

Gem. der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 besteht ein Ausgleichsanspruch bei verpäteter Beförderung. Je nach Entfernung und Verspätung dort gem. der Art. 6 und Art. 7.

Das Landgericht Darmstadt hat in seinem Urteil vom 06.11.2013 – 7 S 208/12 Ansprüche der Fluggäste abgewehrt und der Fluggesellschaft Recht gegeben. Die Urlauber, ein deutsches Ehepaar, flogen mit 26 Std. Verspätung aus dem ägyptischen Hurghada ab. Die Kläger verlangten von der Fluggesellschaft je 400,-€ Ausgleichszahlung. Das Gericht verwarf die Klage als unbegründet. Es begründete seine Abwehr der Klage mit dem Argument, dass extreme Wetterverhältnisse die Flugsicherheit beeinträchtigt hätten, für die die Fluggesellschaft keine Verantwortung trage.


Das Flugzeug, dass die Urlauber abholen sollte, habe aus Sicherheitsgründen in Tirana (Albanien) zwischenlanden müssen, da nach dem Durchqueren einer Gewitterfront in der Kabine Brandgeruch aufgetreten sei und somit die Flugsicherheit nicht mehr gewährleistet werden konnte. Das sei kein technischer Defekt, für den die Gesellschaft verantwortlich wäre, sondern ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung, den sie nicht verhindern könne.

näheres und ausführlicher: Urteil des Landgerichts Darmstadtvom 06.11.2013 – 7 S 208/12


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