Rechtsanwalt Michael Hauptfleisch


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Erläuterungen Mietrecht

Mietrecht

Das Mietrecht umfasst alle Rechtsverhältnisse, die durch das Mieten/ Vermieten von Wohnungen oder gewerblichen Räumen, Gebäuden entstanden sind. Die Störungen die in solchen Vertragsverhältnissen auftreten können sind sehr vielschichtig und sind mit sehr viel Fingerspitzengefühl zu behandeln. Dieses Rechtsgebiete greift weit in die Privat- und Intimssphäre der Vertragsparteien ein.

Naturgemäß ist die Mietwohnung der Lebensmittelpunkt und das Rückzugsgebiet des Meiters. (my home is my castle) Der Mensch hat hier seinen Lebensmittelpunkt, wo er seinen Großteil des Lebens verbringt. Hier ist das Rückzugsgebiet um Kraft und Entspannung zu finden und sich von der öffentlichkeit abzuschirmen.

Auf der anderen Seite bestehen die Interessen des Vermeiters dessen Eigentum die Eigentumswohnung, das vermietete Haus oder die gwewerblichen Räume darstellt. Meist sind die Vermieter auf die Mietzahlungen angewiesen, die Ihnen die Abzahlung der Kredite und den Erhalt der Objekte sichern.

Zwischen diesen Parteien, die in der Regel nicht nur kurzfristig eine Zweckgemeinschaft bilden, bedarf es sensibler Handhabung, da es meist nicht nur an einer Sache hapert, sondern es bei den Streitigkeiten um mehr als nur den akuten Fall geht. Es gibt eine lange Geschichte vorher.


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